Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in Altötting wohnen, oder arbeiten, oder zur Schule gehen, oder bei einem Altöttinger Verein oder Stammtisch Mitglied sind. Für Personen unter 12 Jahren ist für Luftgewehr-/Luftpistole eine Sondergenehmigung des Landratsamtes erforderlich. Alle Minderjährige, d.h. unter 18 Jahren, benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Für Teilnehmer unter 12 Jahren bieten wie die Möglichkeit des Lichtgewehr-Schießens. Hier gibt es nach unten keine Altersbegrenzung!
Schießen ist übrigens nicht schwer! Und es gibt genügend Preise zu gewinnen. Zudem stehen Ihnen Betreuer zur Seite, die Ihnen natürlich gerne den einen oder anderen Profi-Tipp geben!